· Ganzheitlicher Ansatz
Berufliche Rehabilitation psychisch erkrankter Menschen kann nur erfolgreich sein, wenn auch andere Lebensbereiche mit einbezogen werden können.
· Transparenz
Die Qualität der Arbeit und die Ergebnisse werden für die Teilnehmer und die Kostenträger nachvollziehbar vermittelt. Anregungen und Kritik der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gehen in die Weiterentwicklung der Maßnahme mit ein.
· Schutz der persönlichen Integrität der Teilnehmer
Die Grundsätze des Datenschutzes und der Schweigepflicht werden gewahrt. Bei der Kooperation mit Kostenträgern und anderen Partnern wird die Partizipation der Teilnehmer sichergestellt.
· Kontinuität der Arbeit
Die Arbeit mit psychisch erkrankten und behinderten Menschen erfordert verlässliche Zusammenarbeit. Dieses setzt langfristige konzeptuelle und personelle Planungssicherheit voraus.
1. Aufnahmeverfahren
· Information über berufliche Rehabilitation im allgemeinen und die Maßnahme im Speziellen. Die Interessenten werden über Aufnahmevoraussetzungen, Ablauf und Zielsetzung informiert.
· Klärung der beruflichen Rehabilitationsfähigkeit
Es wird überprüft, ob ausreichende psychische Stabilität besteht sowie Problembewusstsein und Eigenmotivation vorhanden sind.
· Beratung
Im Aufnahmeverfahren wird mit dem Interessenten ein erster gemeinsamer Entwurf einer individuellen beruflichen Zielsetzung erstellt. Bei Bedarf wird über Hilfsangebote zum Aufbau der beruflichen Rehabilitationsfähigkeit informiert und es werden Wege dorthin gebahnt.
2. Maßnahmeinhalte
· Möglichkeit des kontinuierlichen und zeitnahen Einstiegs.
· Ausreichende Maßnahmedauer
In der Regel ist bei Erwachsenen eine Maßnahmedauer von 12 Monaten und bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Maßnahmedauer von 12 bis 24 Monaten notwendig, die jeweils verkürzt und in Ausnahmefällen verlängert werden kann.
· Allmähliche Belastungssteigerung
Es wird die Möglichkeit zu individuell angepasste Belastungssteigerung gegeben durch wachsende inhaltliche und zeitliche Anforderungen.
· Angebote zur beruflichen Orientierung
Es wird mit den Teilnehmern ein individuelles Interessen- und Fähigkeitsprofil sowie ein umfassender Überblick über verschiedene Berufsbilder erarbeitet.
· Arbeitsmarktnahe berufliche Erprobung und Qualifizierung
Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer führen betriebliche Arbeitserprobungen durch. Zusätzlich können
Erprobungen und Qualifizierungen beim Maßnahmeträger oder bei kooperierenden
Bildungsträgern durchgeführt werden.
· Individuell angepasster Maßnahmeverlauf
Dazu gehören individuelle Verweildauer in den verschiedenen Maßnahmephasen, vorübergehende Belastungsreduzierung, mehrere Arbeitserprobungen mit flexibel angepasster Dauer, Wiederaufnahmemöglichkeit bei krankheitsbedingter Unterbrechung.
· Psychosoziale Betreuung
Die Teilnehmer werden während der gesamten Maßnahme kontinuierlich und regelmäßig durch feste Bezugspersonen psychosozial begleitet und beraten und in Krisensituationen gestützt.
· Individuelle Rehabilitations-Planung
Die Rehabilitationsplanung basiert auf der arbeitsbezogenen Diagnostik. Sie wird in den Verlaufsgesprächen fortgeschrieben, mit den Kostenträgern rückgekoppelt und kontinuierlich dokumentiert.
· Einbezug der sonstigen am Rehabilitations-Prozess Beteiligten
Dazu gehören PraxisanleiterInnen und RehabilitationsberaterInnen, gegebenenfalls – im Einverständnis mit dem Teilnehmer – BetreuerInnen und Behandelnde.
3. Überleitung in Arbeit und Beschäftigung
· Erarbeitung und Umsetzung individueller Wege zur Integration in Arbeit.
Dazu gehören Unterstützung im Bewerbungsverfahren, Begleitung bei Arbeitsaufnahme (Arbeits- oder Ausbildungsvertrag) sowie bei Übergang in Umschulung und Qualifizierung.
· Bei Bedarf Unterstützung bei alternativen Anschluss-Perspektiven
Dieses kann Integration in eine Werkstatt für psychisch behinderte Menschen oder in eine Zuverdienstfirma und/oder Hilfe bei Rentenantragsstellung.
4. Personal
· Fachlich und persönlich qualifiziertes Personal
· Kenntnis von Berufsbildern und arbeitsmarktbezogenen Zusammenhängen; Kenntnis von psychischen Störungen und deren Verlauf; Erfahrung im Umgang mit Krisensituationen.
· Ausgebildetes Betreuungspersonal mit anerkannten Abschlüssen
· Bei Qualifizierungsangeboten in der Maßnahme Fachanleiterinnen und Fachanleiter mit Ausbildungsabschluss in den jeweiligen Berufen und bei Bedarf Ausbildereignung.
· Teamarbeit
· Weiterbildung und externe Supervision
· Angemessene Personalschlüssel
5. Vernetzung in der Region
· Kooperation mit dem psychosozialen und therapeutischen Versorgungssystem der Region
· Kooperation mit anderen Anbietern von beruflichen Weiterbildungen und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation in der Region
· Kooperation mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes
· Mitarbeit in regionalen Arbeitskreisen
6. Strukturqualität
· Wohnortnähe
· Öffentliche Verkehrsanbindung
· Geeignete Räume
Es besteht eine ausreichende Raumausstattung mit Rückzugsmöglichkeiten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer und mit Möglichkeiten für ungestörte Einzelgespräche. EDV und Internetzugang sind gewährleistet. Bei Qualifizierungsangeboten in der Maßnahme ist eine berufsfeldbezogenen Ausstattung der Räume vorhanden.